Das Wahlalter ist nichts Unveränderbares. „Sollen Teenager wählen?“, fragte 1966 die „Zeit“ und bezweifelte, dass „ein 18-Jähriger die Wahlreife besitzt“. Für Bundeskanzler Willy Brandt war die Herabsetzung des Wahlalters ein Teil seines Programms „Mehr Demokratie wagen“. Seit 1970 dürfen Jugendliche ab 18 wählen. Soll es zukünftig schon mit 16 Jahren möglich sein?
So sieht die aktuelle Ausgangslage aus
Laut aktuellen Studien gibt ein Drittel der Jugendlichen an, in ihrer Freizeit „oft“ für soziale oder gesellschaftliche Zwecke aktiv zu sein und weitere 42 Prozent engagieren sich zumindest „gelegentlich“ in diesem Bereich. Auf der anderen Seite bezeichnen sich nach der 16. Shell-Jugendstudie (2010) nur 40 Prozent der Befragten zwischen 15 und 25 Jahren als „politisch interessiert“. Zentrale Einflussgrößen auf das politische Interesse sind neben dem Alter und Geschlecht, vor allem auch die Bildung und Herkunftsschicht. Je höher der Bildungsgrad, desto größer ist das Interesse, sich stärker politisch zu beteiligen.
Nach den Angaben anderer Studien halten weniger als 40 Prozent der Teilnehmenden zwischen 16 und 29 Jahren Politiker*innen und Parteien für glaubwürdig und über 60 Prozent der 16- bis 23- Jährigen fühlen sich von der Politik nicht ernst genommen. Diese Ablehnung und das geringe Interesse gegenüber institutionalisierter Politik korrespondieren mit nur sporadisch vorhandenem Wissen über Politik. Politisches Interesse äußert sich meist in anderen Formen und wird von vielen Jugendlichen auch nicht als solches verstanden.
Die Diskussion über die Vor- und Nachteile des Wahlrechts ab 16 Jahren ist nicht ausschließlich auf die Parteien in Baden-Württemberg beschränkt. Auch in anderen Bundesländern, in der Wissenschaft und in der Bevölkerung ist das Thema umstritten, selbst die jetzt wahlberechtigten Jugendlichen sind skeptisch.
Was spricht für die Absenkung des Wahlalters?
Die Befürworterinnen und Befürworter der Reform sind grundsätzlich davon überzeugt, dass 16-Jährige schon die nötige persönliche Reife, das politische Wissen und Interesse haben, um eine Wahlentscheidung treffen zu können. Sie sehen keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Alter einer Person und ihrer politischen Bildung beziehungsweise ihrem Verantwortungsbewusstsein. Die Kritik der Gegnerinnen und Gegner, dass Jugendliche leichter manipulierbar seien und dadurch zu Extrempositionen neigen, weisen die Befürworterinnen und Befürworter zurück. Auch Erwachsene seien manipulierbar und können zu extremen Positionen tendieren. An Jugendlichen solle deshalb kein höherer Maßstab gesetzt werden. Stattdessen würden Bildung und das Interesse an Politik Menschen zu mündigen Wählerinnen und Wählern machen.
Durch das Wahlrecht würden die Jugendlichen nun ein echtes Mitbestimmungsrecht erhalten und so ihre Zukunft selbst mitgestalten können. Immerhin seien die meisten politischen Entscheidungen sehr weitreichend und zum Teil irreversibel. Ohne die Absenkung des Wahlalters müssen Jugendliche in ihrem Erwachsenenleben die Konsequenzen von Entscheidungen tragen, an denen sie nicht teilhaben konnten.
Bei diesem Argument wird häufig auf die demografische Entwicklung in der heutigen Gesellschaft verwiesen. Dadurch, dass unsere Gesellschaft im Durchschnitt immer älter wird, verlagern sich Entscheidungen über die Zukunft unserer Gesellschaft verstärkt auf ältere Menschen. Insofern kann die Absenkung des Wahlalters als eine Gegenmaßnahme zu dieser Entwicklung gewertet werden.
Die Interessen der Jugendlichen stärker in den Blick nehmen
Ein weiteres Argument für ein niedrigeres Wahlalter ist, dass auch Jugendliche, zum Beispiel als Auszubildende, Steuern zahlen müssen und mit ihrer Stimme mitentscheiden sollten, was mit dem Geld passiert. Das Recht der Jugendlichen zu wählen, würde sich außerdem positiv auf die Politik auswirken. Politikerinnen und Politiker würden die Jugendlichen als potenzielle Wählerinnen und Wähler verstärkt ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten.
Eine Absenkung des Wahlalters wäre zudem eine gute Chance für die politische Bildung innerhalb und außerhalb der Schule. Jugendliche können in einem neutralen Raum über Politik und Wahlen reden und sich informieren. Außerdem könnten Lerninhalte mit konkreter Handlungsmöglichkeit verknüpft werden und somit ein nachhaltigeres Lernergebnis erzielt werden.
Vor allem aber geht es den Befürworterinnen und Befürwortern um die Wirkung des Wahlrechts auf die Jugendlichen selbst. Sie argumentieren, dass die Wahlberechtigung bei Jugendlichen zu einer höheren Identifikation mit der Demokratie und zur stärkeren Teilnahme am politischen Leben führen würde. Denn wer in den politischen Entscheidungsprozess mit einbezogen werde, der wisse, dass er etwas bewegen könne. Somit soll die Absenkung des Wahlalters ein Weg sein, die Politikverdrossenheit zu stoppen. Auch weil die Politik gezwungen sei, sich stärker um die Jugendlichen zu bemühen und sie für den demokratischen Staat zu gewinnen.
Risiken und Herausforderungen für das Wählen ab 16 Jahren
Die Gegnerinnen und Gegner der Absenkung des Wahlalters führen Argumente aus verschiedenen Bereichen an. Grundsätzlich sprechen manche Kritiker*innen Jugendlichen mit 16 Jahren die notwendige Reife für das Wählen ab. Sie sind davon überzeugt, dass Jugendliche nicht über jenes Ausmaß an Einsichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein verfügen, das für eine Wahlentscheidung notwendig sei. Überdies seien Jugendliche leichter zu manipulieren und könnten von anderen, wie Eltern, Vorbildern oder Altersgenossen, in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden.
Zudem seien Jugendliche heutzutage sehr stark Informationen aus den sozialen Medien ausgesetzt. Es falle ihnen schwer, zwischen Fake News und Fakten zu unterscheiden. Deshalb solle eine Wahlentscheidung erst nach dem Schulabschluss erfolgen, da hier das nötige Wissen vermittelt würde, um eine differenzierte Wahlentscheidung treffen zu können.
Als besonders problematisch erscheint dabei, dass Jugendliche vermehrt zu Extrempositionen neigen und deshalb eher für Parteien mit extremen oder populistischen Positionen stimmen, was zu einer Radikalisierung des politischen Systems führen könne. Das hätte negative Folgen für die Stabilität unserer Demokratie.
Gefahr einer willkürlichen Einführung des Wahlalters
Die Schule bereite die Jugendlichen bisher unzulänglich auf eine Absenkung des Wahlalters vor, die Lehrpläne seien nicht darauf abgestimmt. Auch wird darauf verwiesen, dass Jugendliche aufgrund ihres geringen Alters noch nicht in der Lage seien, die komplexen Zusammenhänge der politischen Arbeit zu verstehen und es ihnen an politischem Basiswissen mangele.
Juristisch argumentieren die Kritikerinnen und Kritiker, dass zwischen dem Wahlalter und der Volljährigkeit ein innerer Zusammenhang bestehe. Mit der Volljährigkeit erhalte man sowohl Bürgerrechte, zum Beispiel das Wahlrecht, als auch Bürgerpflichten. Mit der Senkung des Wahlalters würde das Wahlrecht nicht mehr mit entsprechenden Pflichten korrespondieren – ein „halbes“ Wahlrecht für unter 18-Jährige also. Minderjährige dürften dann zwar schon wählen, seien aber noch nicht voll strafmündig usw. Allerdings gibt es in Deutschland die Trennung von Rechten und Pflichten häufiger. So ist eine volle Strafmündigkeit erst mit 21 Jahren gegeben oder der Führerschein der Klasse 2 darf erst mit 21 Jahren erworben werden. Doch die Kritikerinnen und Kritiker fürchten, dass durch die Entkoppelung des Wahlrechts von der Volljährigkeit die Festlegung des Wahlalters völlig willkürlich werde.
Politisch wird argumentiert, dass Jugendliche sich nicht für Politik interessieren würden, was sich durch die Absenkung des Wahlalters nicht ändern würde. Stattdessen führe die Senkung des Wahlrechts zu einem Rückgang der Wahlbeteiligung, wodurch die Legitimation von Wahlen untergraben werde. Sinnvoller sei es, laut den Kritikerinnen und Kritikern, die Jugendabteilung auszubauen – zum Beispiel durch Jugendparlamente oder Jugendbeiräte vor Ort. Ein spezieller Kritikpunkt bezieht sich auf die Herabsetzung des Wahlalters nur auf kommunaler Ebene. Dadurch könne der Eindruck entstehen, dass es sich bei der Kommunalwahl um eine Wahl minderer Qualität und Bedeutung handele.
Fazit: Ich persönlich finde nicht, dass man das Wahlalter senken sollte. Denn ich glaube, dass man, wenn man minderjährig ist, sich nicht der Tragweite seines Handelns bewusst ist. Es hat ja seine Gründe, warum man erst mit 18 Jahren mündig wird.
Schreibe einen Kommentar