Wer seine Immobilie veräußern möchte, muss im Vorfeld wichtige Entscheidungen treffen. So ist zu klären, ob auf die Hilfe eines Maklers zurückgegriffen wird, oder ob das Haus dem Privatverkauf unterliegt. Zudem sollte jeder Immobilienbesitzer wissen, was sein Haus wert ist, und welcher Zeitpunkt als optimal gilt, um die Unterkunft zu Geld zu verdienen.
Den Markt im Auge behalten
Der Verkauf einer Immobilie lässt sich nicht von heute auf morgen realisieren. Daher ist keinesfalls mit schnellen Resultaten zu rechnen, weshalb es sinnvoll erscheint, für die Umsetzung einen längeren Zeitraum einzukalkulieren. Um sich optimal vorzubereiten, sollten die Preise der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Immobilien bekannt sein.
Zudem ist es sinnvoll, künftige Entwicklungen, Trends und Zinssätze im Auge zu behalten, da diese Auskunft über steigende und fallende Immobilienpreise bieten. Darüber hinaus ist die Haltedauer einer Immobilie von entscheidender Bedeutung. Befindet sich ein Haus seit 10 Jahren oder länger in unverändertem Besitz, entfällt die Spekulationssteuer. Sie kann einen erheblichen Posten ausmachen.
Wann fremde Hilfe sinnvoll ist
Der Verkaufspreis einer Immobilie wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Je knapper das Angebot, desto höher die Preise. Als erster Indikator dient der einstige Kaufpreis, der aber nicht zwangsläufig mit dem Verkaufspreis identisch sein muss. Preise sind dynamisch und entwickeln sich der Konjunktur entsprechend. Ist man sich angesichts eines zu erwartenden Verkaufspreises unsicher, hilft es, einen Immobilienmakler zurate zu ziehen.
Er kennt das aktuelle Marktgeschehen und dessen Mechanismen genau. Seine Einschätzung darf als verlässlich und sicher angesehen werden. Erst recht, wenn es um monetäre Dinge geht. Soll heißen: Der Makler setzt einen expliziten Rahmen und benennt eine preisliche Unter- und Obergrenze.
Was für einen Makler spricht
Es gibt kein Gesetz, das einem Immobilienbesitzer die Konsultation eines Maklers vorschreibt. Folglich kann jeder Besitzer eines Grundstücks mit Immobilie den Verkauf in Eigeninitiative übernehmen. Allerdings gilt es zu bedenken, dass ein Erlös Zeit, Geduld und Arbeit erfordert. Demnach muss jeder Verkäufer Kenntnisse hinsichtlich technischer, finanzieller, steuerlicher und juristischer Angelegenheiten besitzen.
Ist diesbezüglich wenig oder kein Know-how vorhanden, sollte beim Thema “Immobilien verkaufen” stets ein Makler hinzugezogen werden. Er kennt alle Regularien und verfügt zudem über ein Netzwerk an potenziellen Käufern. In der Regel macht sich sein Einsatz bezahlt, da Makler häufig den besten Preis und die besten Rahmenbedingungen verhandeln können. Er deckt überdies weitere wichtige Anforderungsfelder ab, die Sie im Folgenden nachlesen können.
Tätigkeiten eines Maklers
Ein Immobilienmakler übernimmt in der Regel folgende Aufgaben:
– Erstellung einer Immobilienbewertung
– Bereitstellung aller Unterlagen für den Verkauf
– Anfertigung eines Grundrisses
– Vermarktung des Hauses/Grundstücks
– Anfertigung aussagekräftiger Fotos
– Anlegen eines Exposés
– Auswahl potenzieller Interessenten
– Realisierung von Besichtigungsterminen
– Koordinierung des Kaufvertrags
Kommt ein Verkauf zustande, erhebt der Makler eine Provision, die meist zwischen 4 und 6 Prozent des Endpreises beträgt. Es handelt sich jedoch nicht um feste Sätze, da jede Provision frei verhandelbar ist.
Ehrlich währt am längsten
Um möglichst viele Interessenten anzusprechen, müssen bestimmte Regularien befolgt werden. So sind die Vorteile der Immobilie herauszustellen und möglichst fotografisch oder per Dokument zu untermauern. Kleinere Mängel sind in jedem Fall vor dem Verkauf zu beheben. Dies erhöht die Attraktivität der Liegenschaft und ihren Preis, was auch für den Look der Immobilie gilt.
Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Daher sollte das Haus bei Besichtigungsterminen sauber und aufgeräumt zu sein, denn niemand möchte eine ungepflegte Bleibe erwerben. Bei Fragen seitens des Interessenten empfiehlt es sich, ehrlich zu ein und beispielsweise auf eventuelle Mängel hinzuweisen. Dies erspart nachträglichen Ärger und erzeugt ein Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien.
Dieser Beitrag entstand in Kooperation mit einem externen Redakteur.
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