Im Falle von Flugannullierungen haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Flugdistanz. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Entschädigung gemäß einer EU-Richtlinie von bis zu 600 EUR möglich sein.
Einige Menschen akzeptieren ihr Schicksal und nehmen an, dass eine Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft nur zusätzlichen Aufwand bedeuten würde. Diese Einschätzung ist jedoch weit verbreitet, aber falsch. Fluggäste haben spezifische Rechte, zu denen auch Erstattungen durch die Fluggesellschaften gehören. Diese Rechte können heutzutage sehr einfach durchgesetzt werden.
Bedingungen für Entschädigungen nach Flugannullierungen
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt, dass Flugreisenden bei Flugannullierungen Ansprüche auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft zustehen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Der Flug muss entweder in einem EU-Mitgliedstaat starten oder in einem EU-Mitgliedstaat landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Das bedeutet, dass selbst ein verspäteter Flug von New York nach München, der von der Lufthansa durchgeführt wird, für eine Entschädigung infrage kommt. Bei einem Flug mit Emirates besteht in diesem Fall jedoch kein Anspruch auf Entschädigung.
Grundsätzlich erhalten Flugreisende eine Entschädigung bei erheblichen Verspätungen, Flugannullierungen, verpassten Anschlussflügen aufgrund von Verspätungen und der Verweigerung des Boardings für einen Passagier oder eine Passagier:in (zum Beispiel aus Platzgründen). Eine Verspätung gilt als entschädigungsfähig, wenn sie am Zielort mindestens 3 Stunden beträgt. Wenn ein Flug annulliert wird, muss dies spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug mitgeteilt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Für Strecken bis 1500 km beträgt die Entschädigung 250 EUR pro Person. Bei Flugdistanzen von 1500 bis 3500 km haben Flugreisende Anspruch auf 400 EUR Entschädigung, und für Langstreckenflüge über 3500 km beträgt die Entschädigung sogar 600 EUR.
Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?
Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugannullierungen können in der Regel bis zu drei Jahre geltend gemacht werden, entsprechend den deutschen Verjährungsfristen. Diese Ansprüche müssen gegenüber der durchführenden Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Allerdings befürchten viele Passagier:innen, dass die Fluggesellschaft nicht kooperativ sein könnte, und scheuen sich daher vor einem langwierigen Prozess oder möglichen Gerichtsverfahren, um ihre Ansprüche geltend zu machen. In solchen Fällen droht der Anspruch auf Entschädigung zu verjähren.
Klagen oder Alternativen?
Eine Alternative zum Untätig sein sind spezialisierte Unternehmen wie Flightright. Diese bieten an, die Entschädigungsansprüche gegenüber Fluggesellschaften durchzusetzen. In diesem Fall müssen Betroffene keine weiteren Schritte unternehmen, da Flightright eine erfolgsabhängige Gebühr erhält. Wenn die pauschale Schadensersatzzahlung erfolgt, werden 20-30 % der Entschädigung zuzüglich Mehrwertsteuer abgezogen. Der verbleibende Betrag geht jedoch direkt an den Passagier oder die Passagierin ohne zeitaufwändige Auseinandersetzungen.
Dennoch gilt grundsätzlich: Fluggäste können ihre Entschädigungsansprüche auch selbst durchsetzen, was jedoch manchmal Geduld erfordern kann. Wer keine Zeit aufwenden möchte und trotzdem eine Verjährung verhindern will, kann erwägen, einen Anwalt oder einen Online-Dienstleister wie Flightright zu beauftragen.
Dieser Beitrag entstand in freundlicher Kooperation mit einem externen Redakteur.
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