Donald Trump polarisiert in seinem Wahlkampf mit Forderungen wie dem Einreiseverbot von Muslimen in die USA oder dem Bau einer Mauer nach Mexiko. Doch ist so etwas überhaupt legal und für einen Präsidenten möglich? Wir haben nachgehakt.
Wir schreiben den siebten Dezember 2015. Eine Pressemitteilung geht durch die Redaktionsräume dieser Welt, die es in sich hat und dem einen oder anderen gestandenen Redakteur die Sprache verschlägt:
„Donald J. Trump spricht sich für ein totales Einreiseverbot für Muslime in die USA aus, bis die Repräsentanten unseres Staates herausgefunden haben, was vor sich geht.“
Diese Meldung geht als Antwort auf das Attentat von San Bernardino heraus, bei dem einige Tage vorher 14 Menschen starben. Wenig später stufen die US-Ermittler diese Tat als Terrorakt ein, islamistisch motiviert. Mit seinen Äußerungen polarisierte Trump ungemein und wurde mit Kritik von Demokraten und Republikanern bestraft. Allerdings nicht durch seine Umfrage-Werte. Die Anhängerschaft Trumps scheint diese Aussage nicht zu stören und so ist der Immobilien-Tycoon weiterhin in den Umfragen vorne. Doch ist so ein pauschales Einreiseverbot für eine religiöse Gruppe überhaupt möglich?
Ist ein Einreiseverbot legal?
Kurz gesagt: Nein! Derzeit jedenfalls nicht. In der amerikanischen Verfassung gibt es mittlerweile 27 Zusatzartikel, sprich Artikel, die nach der Originalfassung hinzu geschrieben wurden. Die ersten zehn davon gehören zur sogenannten „Bill of Rights“. Es sind alles Artikel, die welche Rechte des Einzelnen besser schützen sollen. Nun lautet Zusatzartikel eins folgendermaßen:
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet…“
Da ein Einreiseverbot für Muslime definitiv gegen Zusatzartikel eins verstößt, nämlich gegen die freie Religionsausübung, ist der Vorschlag Trumps damit illegal und nicht zu verfolgen. Genau wie Ben Rhodes, stellvertretender Berater für nationale Sicherheit und strategische Kommunikation von Präsident Obama bekräftigte: „Wir haben die Anerkennung der Religionsfreiheit in unserer Verfassung.“ Eine Ausnahme gibt es allerdings: Der Präsident der Vereinigten Staaten ist durch sein Amt dazu befugt, sogenannte Executive Orders zu erteilen. Das bedeutet, dass der Präsident eine Verfassungsänderung vollziehen kann, ohne den Kongress dabei zu fragen. Falls Trump also Präsident wird und von einem Executive Order Gebrauch macht, könnte er den ersten Zusatzartikel umgehen und mit einem neuen Artikel die Einreise von Muslimen, wenn auch temporär, verbieten.
Solch ein Executive Order forciert derzeit auch Barack Obama, um seine Einwanderungspolitik ohne Zustimmung des Kongresses durchzubringen. Obamas Problem ist nämlich, dass der Kongress von den Republikanern geführt wird, die jegliche Vorhaben des Präsidenten bereits im Keim erschlagen. So einfach ist es dann allerdings doch nicht. In solch einem Falle ist es sehr wahrscheinlich, dass der oberste Gerichtshof diesen Executive Order außer Kraft setzt, wie er es bereits zweimal in der Geschichte Amerikas getan hat. Außerdem kann der Kongress ein Executive Order des Präsidenten durch neue Gesetze nichtig machen. Zwar hat der Präsident dann immer noch ein Veto-Recht, dies würde aber im Falle einer Zweidrittelmehrheit des Kongresses wegfallen. Und dass diese Zweidrittelmehrheit gegen ein Einreiseverbot für Muslime wegen der Ablehnung aus beiden Parteien zustande kommen würde, das ist keine Frage.
Ist eine Mauer zu Mexiko legal?
Trump hält nicht viel von Mexikanern, dies hat er in diversen Interviews und Reden mehr oder weniger subtil durchsickern lassen. „Sie bringen Drogen, sie bringen Verbrechen, sie sind Vergewaltiger und manche, glaube ich, sind gute Leute“, verkündete er auf einer seiner Wahlkampfveranstaltungen. Also will Trump sie mit einer Mauer draußen halten. Doch geht das?
Im Grunde genommen haben die USA ja bereits eine Mauer zu Mexiko, besser gesagt einen Zaun. Dieser wird von Beamten der Grenztruppe bewacht. Jetzt ist allerdings die Frage, wie sich Donald Trump diese Mauer vorstellt. Er vergleicht sie in Sachen Epik gerne mit der Chinesischen Mauer, in ihrem Nutzen dürfte sie allerdings eher dem ehemaligen Wall zwischen der BRD und der DDR ähneln. Ob der damalige Schießbefehl bei unerlaubter Grenzübertretung auch dazu gehört, das wird abzuwarten sein. Von Trumps Rhetorik her ist leider nichts auszuschließen.
Nun ist eine Mauer also legal und in Teilen bereits vorhanden. Die Frage über die Kosten ist aber noch nicht beantwortet. Ein solch langer Wall lässt sich als Multi-Milliarden-Dollar-Projekt einordnen. Doch woher will Trump das Geld dafür nehmen?
Mexiko soll dafür zahlen: „Illegale Einwanderer haben allein 2013 22 Milliarden US-Dollar zurück nach Mexiko geschickt.“ Diese will Trump konfiszieren und für die Mauer nutzen. Wie, das verrät er nicht. Und die Zahl stimmt tatsächlich. Allerdings stecken in dieser Summe auch die Rückzahlungen der legalen Mexikaner in den USA. Und das ist etwa jeder zweite. Ob die Zahl, die dabei überbleibt, immer noch für solch eine Mauer reicht und ob der Kongress für dieses Geld nicht einen anderen, besseren Zweck findet, das wird sich wohl nur zeigen, sollte Trump wirklich Präsident werden.
Hinter vielen Aussagen Trumps stecken also nur leere Worthülsen. Doch genau das ist es, womit er sich solche Popularität bei den republikanischen Anhängern erreichen konnte. Seine Wähler vermissen die Stärke und Vorreiter-Stellung Amerikas und hoffen, dass Trump sie wieder genau da hin bringt. Dass der Milliardär diesen Worten auch Taten folgen lässt, ist hingegen sehr unwahrscheinlich.
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